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1277.

doch in der Zeit von Heinrichs Gefangenschaft und zwar wohl vor Apr. 24.

O(ttokar, König von Böhmen) verspricht mit Zustimmung der vor ihm erschienenen Barone des Breslauer Landes seinen Vettern (consanguineis), den Herzogen B. (vielleicht Boleslaw von Grosspolen) und H. (vielleicht Heinrich von Glogau), sie für den Schaden, den sie etwa durch den ihm dem Aussteller und dem Herzoge (von Breslau) zu leistenden Beistand erleiden würden, aus den Gütern und Landen des Herzogs von Breslau zu entschädigen, und falls die Herren C und B oder ein Anderer von ihren Leuten gefangen würde, sie aus denselben Gütern zu lösen.

Voigt Formelbuch des Henr. Ital. p. 58.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.